Die Studiengebühren in England und Wales betragen £9.250/Jahr (Stand 2017). Zusätzlich fallen Lebenshaltungskosten an, die sich von Ort zu Ort unterscheiden und rund £10.000/Jahr betragen. Schottland: Studiengebühren werden komplett erlassen Studiengebühren in Schottland betragen hingegen nur £1.820/Jahr und werden den meisten Studienanfängern erlassen. Kriterien dafür sind, dass der Student:
England & Wales: Studiengebühren vom Staat vorläufig finanzieren lassen EU Studienanfänger in England und Wales können sich die Studiengebühren vorläufig über den tuition fee loan finanzieren lassen. Dabei übernimmt der britische Staat vorläufig die Zahlung der Studiengebühren. Nach Abschluss des Studiums müssen diese Gebühren zurückgezahlt werden, soweit der Studienabgänger über £21.000/Jahr in UK verdient (oder andere, an Lebenshaltungskosten angepasste Schwellen, wenn man nach Studienabschluss in einem anderen Land arbeitet). Dann werden 9% des Einkommens über £21.000 jährlich zurückgezahlt bis die Gebühren abgezahlt sind. Wenn die Rückzahlung nach 30 Jahren nicht abgeschlossen ist, wird die ausstehende Summe erlassen. Die Beantragung des tuition fee loans verläuft ebenfalls unkompliziert über ein Formular, das Sie hier finden. Lebenshaltungskosten finanzieren Die Lebenshaltungskosten in Großbritannien kann man über den britischen maintenance loan finanzieren, soweit man in den fünf Jahren vor Studienbeginn in Großbritannien gelebt habt. Andernfalls müssen deutsche Studienanfänger größtenteils auf deutsche Finanzierungsangebote zurückgreifen:
Welche Begabtenstiftung passt für mich? Du kannst dich für bis zu 13 Begabtenstiftungen, die alle die gleiche finanzielle Unterstützung bieten, bewerben, und dich nach postiven Rückmeldungen für eine davon entscheiden. Die Stiftungen unterscheiden sich nach ihrer inhaltlichen Ausrichtung und Ansehen, wobei die Studienstiftung des deutschen Volkes am angesehensten ist. Inhaltlich lassen sich die Stiftungen folgendermaßen unterscheiden:
Achtung: die Gelder der Begabtenstiftungen erhalten Studenten an Stelle von BAföG. Gelder anderer Stiftungen können aber oft zusätzlich zu BAföG oder der Förderung duch die Begabtenstiftungen in Anspruch genommen werden. Andere Stipendienprogramme, die für viele deutsche Studenten im Ausland in Frage kommen, sind:
Wem die Stipendienprogramme nicht zur Studienfinanzierung reichen, kann Studienförderung, die dem britischen tuition fee loan ähnelt, in Anspruch nehmen. Damit erhält der Student bis zu €15.000/Jahr, die anteilig vom späteren Einkommen zurückgezahlt werden. Wer auch beim Geldausgeben im Ausland Geld sparen möchte, ist mit einem Konto bei der DKB gut beraten, bei dem es "cash back" auf gewisse Onlinetransaktionen gibt (wir haben keine Verbindung zu DKB und bekommen keine Vorteile von der Empfehlung, sondern schätzen unabhängig das Konto als eine gute Option für angehende Auslandsstudenten ein). Letztlich können diejenigen, die trotz dieser Angebote Schwierigkeiten haben, das Studium in UK zu finanzieren, von ihren Universitäten unterstützt werden mit Programmen für Härtefälle. Diese Programme laufen meist unter den Namen bursaries oder grants und werden abhängig vom elterlichen Einkommen vergeben. ...aber du möchtest trotzdem schon im Herbst diesen Jahres dein Studium in UK beginnen? Noch ist das möglich!
Denn bis 30. Juni können Bewerber sogenannte "late applications" einreichen. Dabei bewirbt sich der Bewerber genauso wie bei einer Bewerbung vor dem 15. Januar über das Onlineformular bei ucas.com mit:
Der Nachteil einer Bewerbung nach dem 15. Januar ist, dass dem Bewerber nicht mehr "equal consideration" garantiert wird. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Programm schon alle Studienplätze vergeben hat, wenn deine Bewerbung nach dem 15. Januar ankommt, und die späte Bewerbung nicht mehr beachten kann. Deswegen empfehlen wir, die Universitäten direkt zu kontaktieren, nachdem du dir deine Wunschprogramme über UCAS ausgesucht hast. Dort kannst du nachfragen, ob dein Wunschprogramm noch freie Plätze hat und du dich daher noch bewerben solltest. Es wäre schade, wenn du eine der fünf Studienwünsche, die du bei UCAS angibst, auf ein Programm "verschwendest", das schon voll ist! (Infos bei UCAS: https://www.ucas.com/connect/blogs/its-not-too-late-apply-1) Du bewirbst dich für Philosophy, Politics and Economics (PPE) an Oxford University und suchst nach ähnlichen Universitäten und Kursen, auf denen du dich zusätzlich bewerben kannst? Oder du hast die Frist für PPE Oxford verpasst und suchst nach Alternativen? Oder du machst nicht gern Mathe oder hast keine gute Mathenote und suchst nach Fächern wie PPE, aber ohne Economics oder Mathe-Requirements? Wir zeigen dir die besten Kurse wie Oxford's PPE in Europa, mit Infos zu den benötigten Noten, Bewerbungsverfahren und Fristen. 1. PPE und ähnliche Angebote an den besten UK Universitäten Für Oxford und Cambridge ist die Bewerbungsfrist schon ein Jahr vor Studienbeginn: am 15. Oktober. PPE ist eines der beliebtesten, bekanntesten und größten Fächer im Bachelor an Oxford University. Es schmiedet Premierminister in UK und Führungspersonen in der Wirtschaft, Politik, Medien und Wissenschaft weltweit. Allerdings gibt es attraktive Alternativen an Oxford und Cambridge University für Bewerber, die Mathe beziehungsweise Economics weniger anspricht. In Oxford gleicht zum Beispiel bei Politics & History die Politiklehre genau den Tutorials und Lectures von PPE. An Cambridge gibt es einen interessanten neuen Studiengang - Human, Social and Political Studies (HSPS) - der ähnlich interdisziplinär wie PPE ist, aber Gesellschaften von anthropologischen, sozialwissenschaftlichen und politischen Gesichtspunkten beleuchtet. Als Bewerber entscheidet man sich für eine dieser Fachkombinationen in Oxford oder Cambridge, weil man sich über UCAS.com - dem zentralen Bewerbungsportal - nur für eine dieser beiden Universitäten pro Jahr bewerben kann. Zusätzlich zu einem Fach an Oxford oder Cambridge University, kann man sich an vier weiteren Universitäten in UK bis zum 15. Januar über UCAS bewerben (oder an fünf Universitäten, wenn man sich nicht schon für Oxford oder Cambridge beworben hat). Bei weitem die bekannteste und renommierteste UK Universität für Geisteswissenschaften nach den Oxbridge Universitäten ist die London School of Economics and Political Science (LSE). Auch die LSE bietet PPE an, hat allerdings Mathevorgaben, also sollte man in Mate 13 bis 15 Punkte haben. Alternativen, die PPE ähneln aber kein Economics beinhalten (daher kein Mathe-Requirement haben) sind folgende Fachkombinationen:
Andere sehr gute Universitäten in UK mit PPE und ähnlichen Fächern sind:
2. Die besten Angebote in Frankreich auf Englisch Sciences Po bietet zwei sehr attraktive englischsprachige Programme an, die einen Auslandsaufenthalt an exzellenten internationalen Universitäten beinhalten: den dreijährigen Bachelor mit einem Auslandsjahr, oder den vierjährigen Bachelor mit zwei Auslandsjahren und einem Doppelabschluss bei der Partneruniversität, an der man diese beiden Auslandsjahre verbringt. So ist man als Deutscher "doppelt" international (zum Beispiel studiert man sowohl in Frankreich als auch in UK), oder kann den Doppelabschluss mit einer deutschen Universität abschließen. Bewerbungsschluss ist der 2. Mai bzw. 6 Wochen vor dem geplanten Interviewtermin. Informieren Sie sich hier, welcher Termin eher liegt! Die Bewerbung beinhaltet ein Personal Statement, Lebenslauf, Zeugnisse, zwei Referenzschreiben und anschließend ein Interview mit Textanalyse und Präsentation. Obwohl wir noch nicht Tutoring für Sciences Po in das offizielle Angebot aufgenommen haben, haben wir neue Tutoren dafür und bieten Ihnen gern ein Unterstützungspaket an, wenn Sie uns kontaktieren. 3. Sankt Gallen (HSG) und deutsche Universitäten Die HSG (Sankt Gallen) bietet einen Major Internationale Beziehungen an, der Economics, Governance, International Relations und Law beinhaltet. Die Bewerbung sollte zwishen 1. Februar und 30. April eingehen. Auch in Deutschland werden PPE und ähnliche Studiengänge angeboten: PPE an der Karlshochschule (Bewerbungsfrist: 31. August) und Witten Herdecke (Bewerbungsfrist: 30. Juni). Sonst sind für Geisteswissenschaften unter anderem die FU Berlin, HU Berlin, TU München, LMU München, Heidelberg, Mannheim und Tübingen bekannt. Da die Betreuung an staatlichen deutschen Universitäten viel weniger persönlich ist als an den meisten britischen Universitäten, lohnt es sich oft, zuerst eine Rückmeldung von den internationalen Universitäten abzuwarten - da die Fristen dort oft schon im Winter und Frühjahr liegen - und dann zu überlegen, ob man sich noch bei deutschen Universitäten anmeldet, für die die Fristen erst im Sommer liegen. Viele, die mit dem Gedanken spielen in Großbritannien ein Jura Studium zu beginnen, machen sich Gedanken, ob der Abschluss in Deutschland anerkannt wird, d.h. zur Ausübung eines juristischen Berufs (Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt) in Deutschland berechtigt. Die kurze Antwort ist: JEIN! Es besteht zwar die Möglichkeit zur Anerkennung, aber nicht ohne weitere Voraussetzungen. Der in Großbritannien erworbene Bachelor allein reicht nicht, um deutscher Rechtsanwalt zu werden! Ohne das Ablegen einer Eignungsprüfung oder mehrjähriger beruflicher Tätigkeit nach deutschem Recht, wird man nicht als deutscher Rechtsanwalt arbeiten können. Wer in Deutschland regulär Jura studiert, braucht in der Regel 7 Jahre bis er die Zulassung zum Rechtsanwalt in der Tasche hat. Wichtig ist zu betonen, dass sich dieser Zeitraum durch ein (zusätzliches) Jura-Studium in Großbritannien nur wenig verlängert. Die umfassende Kenntnis zweier Rechtsordnungen durch das Studium oder spätere Berufsleben kann die Tätigkeit als Rechtsanwalt, vor allem im internationalen Umfeld, nur bereichern und stellt einen erheblichen Wettbewerbsvorteil dar. Tätigkeit als Rechtsanwalt mit ausländischem Abschluss Grundsätzlich gilt, dass ausländische juristische Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt werden, da die Zulassung zu einem juristischen Beruf umfassende Kenntnisse des deutschen Rechts voraussetzen, die in zwei Staatsprüfungen unter Beweis gestellt werden. Zusätzlich ist in Deutschland Voraussetzung für die Zulassung zum Rechtsanwalt (Richter oder Staatsanwalt), dass ein zweijähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert wurde. Auch die Anerkennung eines juristischen Abschlusses, der in einem EU-Mitgliedstaat erworbenen wurde, erfolgt nicht automatisch. Wer nach dem juristischem Studium in Großbritannien unbedingt in Deutschland arbeiten (können) will, der sollte aber beachten, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, mit einem in Großbritannien erworbenen Abschluss in Deutschland die Zulassung zum Rechtsanwalt zu erlangen:
1. Bacheloranerkennung und Referendariat In einem mehrstufigen Verfahren kann der Bachelor als gleichwertig anerkannt werden. Dabei müssen folgende Schritte durchlaufen werden:
Dieser Weg ist relativ langwierig und wird im Regelfall 4 Jahre in Anspruch nehmen. Da in Großbritannien beim Studium normalerweise keine Kenntnisse im deutschen Recht erworben werden, ist davon auszugehen, dass alle oder ein Großteil der Prüfungen des ersten Staatsexamens abzulegen sind. Dafür wird in der Regel eine intensive Vorbereitungszeit von 2 Jahren erforderlich sein. Dem erfolgreichen Ablegen der Prüfungen schließt sich dann das zweijährige Referendariat an. Das bedeutet, dass die Zulassung zum Rechtsanwalt, inklusive Bachelor-Studium nach ca. 7 Jahren erreicht werden kann. Dies entspricht der Dauer des Studiums in Deutschland. Gegebenenfalls kann die Vorbereitung zum Ersten Staatsexamen aber länger dauern, insbesondere wenn während des Bachelors keinerlei deutsche Rechtskenntnisse erworben werden. Eine selbstständige Vorbereitung kann sich als sehr schwierig erweisen, insbesondere da im deutschen Arbeitsmarkt gute Examensergebnisse vorausgesetzt werden. Es empfiehlt sich daher eher ein Doppelstudium (siehe 4). 2. Anwaltszulassung durch berufliche Tätigkeit Nach EU-Recht können Rechtsanwälte jedes EU Landes in einem anderen Mitgliedstaat tätig sein. Sie werden dann als europäischer Rechtsanwalt bezeichnet und dürfen die Berufsbezeichnung ihres Heimatstaates führen. Das bedeutet, dass ein in Großbritannien zugelassener Anwalt (solicitor/barrister) in Deutschland zunächst unter dieser Berufsbezeichnung arbeiten kann. Auf diesem Weg kann auch die Zulassung zum deutschen Rechtsanwalt erlangt werden:
Solange man nicht als deutscher Rechtsanwalt zugelassen ist, darf man sich nicht Rechtsanwalt nennen und auch nicht im selben Umfang Rechtsberatung nach deutschem Recht anbieten. Man kann allerdings auch als zugelassener solicitor oder barrister in Deutschland arbeiten und nach englischem Recht beraten, z. B. in einer internationalen Großkanzleien. Nach dreijähriger Tätigkeit als solicitor oder barrister in Deutschland und wenn nachgewiesen wird, dass umfassend Fälle nach deutschem Recht bearbeitet wurden, kann die Zulassung zum Rechtsanwalt beantragt werden. Um diesen Weg einzuschlagen, muss man erst in Großbritannien zum Anwalt zugelassen werden, dass heißt solicitor oder barrister werden. Die Ausbildung dauert in beiden Fällen etwa 3 Jahre, wobei erst ein Vorbereitungskurs (LPC bzw. BPTC) absolviert und dann 2 Jahre als trainee oder pupil in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet wird. Die Zulassung zum deutschen Rechtsanwalt kann so in 9 Jahren erreicht werden. Dabei ist zu beachten, dass 5 Jahre Berufserfahrung darin enthalten sind, davon drei als qualifizierter englischer Anwalt (mit entsprechenden Gehaltserwartungen). 3. Anwaltszulassung durch Eignungsprüfung Wenn man, wie oben dargestellt, als englischer Anwalt zugelassen ist, kann man auch in Deutschland als solcher arbeiten. Es besteht zudem die Möglichkeit, ohne dreijährige Tätigkeit in Deutschland und Bearbeitung von Fällen nach deutschem Recht (denn selbst bei Tätigkeit in Deutschland wird oftmals nur nach englischem Recht beraten) die Zulassung zum Rechtsanwalt zu erhalten. Dafür ist eine Eignungsprüfung abzulegen. Diese umfasst zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung, auf Niveau des zweiten Staatsexamens, für die umfassende Kenntnisse des deutschen Rechts vorausgesetzt werden. Die erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht wird man nur durch mehrjährige Tätigkeit im deutschen Recht oder gezielte Vorbereitung erreichen können. Daher wird auch über diesen Weg die Zulassung zum Rechtsanwalt in der Regel mindestens 8 Jahre dauern. 4. Doppelstudium: LLB und Staatsexamen Wer sich nicht mit der Bürokratie der Anerkennung aussetzen möchte, aber dennoch in Großbritannien studieren möchte, dem bleibt die Möglichkeit, zusätzlich zum Bachelor an einer deutschen Uni zu studieren und regulär das Erste Staatsexamen abzulegen. 4a. Doppelstudiengang am UCL oder KCL Sowohl das University College London (UCL) in Kooperation mit der Universität Köln als auch das King’s College London (KCL) in Kooperation mit der HU Berlin bieten den Doppelstudiengang LLB Law and German Law an. Dieser dauert vier Jahre, wobei die ersten zwei in London, die letzten zwei an der deutschen Partneruni verbracht werden. Nach dem Abschluss erhält man nicht nur den LLB sondern hat auch die Möglichkeit in Deutschland das Erste Staatsexamen abzulegen. Dafür wird es in der Regel nötig sein ein weiteres Jahr einen Vorbereitungskurs (Repetitorium) zu belegen. Nach 5 Jahren Studium hat man dann sowohl LLB als auch Erstes Staatsexamen und nicht länger als die Regelstudienzeit gebraucht. 4b. Eigeninitiatives Doppelstudium Wenn man in Deutschland im Anschluss an das Studium in Großbritannien noch das Erste Examen ablegen möchte, ist das auch möglich, wenn man nicht das Doppelstudium macht. Deutsche Universitäten können allgemein das englische Studium als Schwerpunktleistung anerkennen. Dadurch verkürzt sich das Studium in Deutschland um drei Semester, und die Bachelornote ersetzt die Universitätsnote im Staatsexamen (diese macht 1/3 der Gesamtleistung aus). Möchte man diesen Weg einschlagen, können zwei grundlegende Empfehlungen gegeben werden:
Ein solches Doppelstudium bedeutet etwa 8 Jahre bis zur Zulassung zum Rechtsanwalt (3 Jahre LLB, ca. 3 Jahre deutsches Jura-Studium, 2 Jahre Referendariat). Brexit Die unter 1 bis 3 geschilderten Anerkennungsmöglichkeiten sind im EU-Recht angesiedelt. Eine Möglichkeit zur Anerkennung von Jura-Abschlüssen aus Staaten, die nicht zur zum Europäischen Wirtschaftsraum (EU, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz gehören, gibt es derzeit nicht. Wenn man einen Abschluss in einem solchen Drittstaat erworben ist, bleibt nur die Möglichkeit in Deutschland nochmal Jura zu studieren. Zurzeit ist völlig unklar, welche Form der Brexit haben wird und welches Beziehungen Großbritannien danach zur EU haben wird. Möglich ist, dass Großbritannien Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums wird. Wenn dies der Fall ist, wird die Anerkennung weiter gewährleistet sein. Falls Großbritannien auch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum austritt, ist die Lage völlig unklar. Gut möglich ist, dass die Anerkennung aufgrund bilateraler Verträge weiterhin möglich ist, oder für eine Übergangszeit möglich bleibt. Es kann allerdings sein, dass die Anerkennungsmöglichkeit wegfällt! Sollte dies der Fall sein, wird es zwingend erforderlich werden in Deutschland Jura zu studieren um die Zulassung zum Rechtsanwalt zu erhalten. Dabei wird mit ziemlicher Sicherheit weiter die Möglichkeit bestehen, dass der in Großbritannien erworbene LLB von deutschen Unis als Schwerpunkt anerkannt wird (siehe 4.). Wie oben bereits beschrieben, dauert ein solcher Weg in der Regel nur ein Jahr länger als das Jura-Studium in Deutschland (6 statt 5 Jahre), es werden aber zwei Abschlüsse erworben. Daher besteht aus diesem Gesichtspunkt erstmal kein Anlass aufgrund des Brexit von einem LLB Studium in Großbritannien abzusehen. Selbst wenn EU-rechtliche Anerkennungsmöglichkeiten wegfallen, kann man englischen und deutschen Universitätsabschluss ggf. verknüpfen. Wichtig bleibt jedoch die Möglichkeit der Anerkennung des LLB im Vorab bei deutschen Universitäten zu erfragen! Weitere Informationen Detaillierte Informationen zu dem Thema und den rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich auf den Webseiten der Justizministerien der Länder, z.B. gute Darstellungen für Bayern und NRW: Über die Autorin: Lisa Poth hat zwischen 2012 und 2016 an der Oxford University „Law and German Law“ studiert. Sie ist zurzeit in einer internationalen Anwaltskanzlei tätig.
In dieser Aufzeichnung eines Webinars in Kooperation mit blicksta geben wir eine Übersicht über die Bewerbung, das Studium und die Finanzierung des Bachelorstudiums in Großbritannien. Wir beantworten:
Videodauer: 1 Stunde Für Hilfe bei der Bewerbung, schau dir die Tutoringmöglichkeiten an:
Der LNAT ist eine Aufnahmeprüfung, die man für 8 Universitäten in UK ablegen muss, wenn man sich für Jura bewirbt. Konkret verlangen folgende Universitäten diesen Test:
LNAT Testinhalt Der Test dauert 2 Stunden und 15 Minuten, und umfasst v.a. "Reading and Thinking" - Textverständnis- und Essayaufgaben. Teil A umfasst 42 Multiple-Choice-Fragen basierend auf 12 Texten mit je 3-4 Fragen. Für diese 42 Fragen hat der Testnehmer 95 Minuten Zeit. Teil B umfasst eine Essayaufgabe. Es werden 3 Themen zur Auswahl gestellt, wovon der Testnehmer zu einem innerhalb von 40 Minuten einen Essay schreibt. LNAT Testvorbereitung Die Multiple-Choice-Fragen lassen sich sehr gut über "practice tests" und "past papers" üben. Mit dem Antwortkatalog bekommt man einen guten Eindruck davon, ob man Fragen akkurat beantwortet hat und welche Antwortansätze es gibt. Die Essayvorschläge kann man ebenfalls durch die Past Papers üben. Im Tutoring schauen unsere Tutoren sich die Essays an und geben Feedback, Korrekturen oder Denkanstöße mit, da sich Essays weniger gut über den standardisierten Antwortkatalog einstufen lassen. LNAT Testzentren
Der LNAT Test wird von Testzentren weltweit angeboten. In Deutschland, Österreich und Schweiz wären diese:
LNAT Registrierung Die Registrierung öffnet am 1. August und schließt für Bewerber an Oxford University am 5. Oktober. Alle anderen Bewerber haben bis 15. Januar Zeit, sich für einen Prüfungstermin anzumelden. Die Testzentren geben in der Regel mehrere Testtermine zur Auswahl. Die ersten möglichen Testtermine liegen im September. Bewerber für Oxford University müssen ihren LNAT Test bis inklusive 20. Oktober des Bewerbungsjahres ablegen. Alle anderen Bewerber müssen bis einschließlich 20. Januar den Test sitzen. Tests, die vor September (also im vorherigen Bewerbungszyklus) abgelegt wurden, können nicht zur Bewerbung für das aktuelle Jahr benutzt werden. Am 21. Oktober werden alle bis dahin abgelegte Tests samt Benotung - hauptsächlich die Prüfungen von Bewerbern an Oxford University - den Universitäten zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Alle Bewerber, die bis 20. Januar den LNAT ablegen - inkl. Bewerber an Oxford - bekommen erst Anfang Februar die Resultate zugeschickt. Insgesamt darf jeder der Bewerber den Test nur einmal ablegen. Im Referendum in UK am 23. Juni 2016 darüber, ob UK in der EU bleiben oder austreten soll, wurde ganz knapp für den Austritt aus der EU gestimmt. In Folge dessen stellen sich viele Fragen darüber, was die konkreten Konsequenzen für EU Bürger sind, z.B. für EU Studenten, die bisher die gleich Behandlung wie britische Studenten in UK genießen durften.
Studiengebühren im Bachelor Wichtig für aktuelle Bewerber und Studenten ist erst einmal, dass bis Mitte 2018 garantiert kein EU Austritt der UK geschehen kann, da nach Artikel 50 des Vertrags von Lissabon der Austritt aus der EU frühestens zwei Jahre nach einer solchen Wahl stattfinden kann. Folglich werden alle EU Studenten, die im Herbst 2017 mit dem Bachelorstudium in UK beginnen, weiterhin die gleichen Gebühren wie UK Studenten zahlen, sprich £9.250 pro Jahr. Sie werden diese £9.250 für jedes Jahr des Studiums zahlen: es gelten diejenigen Gebühren, die zu Studiumsbeginn festgelegt werden, selbst wenn während des Studiums Gebühren für Studienanfänger erhöht werden. Dies hat der britische Staat mittlerweile für alle Studenten aus der EU mit Studienbeginn im Herbst 2017 garantiert. Tuition Loan im Bachelor Das gleiche gilt für den Tuition Loan - ein Kredit für UK und EU Studenten, bei dem der britisch Staat die Studiengebühren übernimmt und man sie erst bei ausreichendem Einkommen nach dem Studium zurückzahlt (Zinsen sind auf Inflationsniveau oder bis zu 3 Prozentpunkte darüber, der Kredit verfällt nach 30 Jahren und beeinflusst die Kreditwürdigkeit nicht). Auch diese Finanzierungsmöglichkeit bleibt EU Studenten mit Studienbeginn in 2017 für ihr gesamtes Bachelorstudium erhalten. Erhöhte Gebühren würden erst für Studenten gelten, die nach dem tatsächlichen EU-Austritt der UK mit dem Studium beginnen. Laut aktuellen Statements der britischen Regierung wäre das erst der Fall für Studienbeginner 2019 (Stand 12. Oktober 2016), könnte aber auch später sein, falls die Verhandlungen länger als 2 Jahre brauchen. Auch möglich ist, dass Teil der neuen Verträge eine weitere begünstigte Behandlung europäischer Studenten ist. Research funding Der zweite Bereich, in dem es bereits klar absehbare Folgen für Studierende aus der EU in UK gibt, ist im Forschungsbereich. Aktuell profitieren viele Forschungsprojekte, die an UK Universitäten stattfinden und an denen EU Studenten mitarbeiten, von Forschungsgeldern des European Research Council. Diese Gelder würden wegfallen, wenn es nach einem Brexit keinen entsprechenden neuen Vertrag im Forschungsbereich gibt. Ein solches "association agreement" nach dem Schweizer Modell wäre allerdings möglich. In diesem Fall würden EU Gelder auch an Forschungsprojekten in UK benutzt werden, allerdings müsste UK dafür freien Personenverkehr for Akademiker gewährleisten können und müsste den Preis zahlen, dass es nicht mehr als Teil der EU mitbestimmen könnte, wofür die Gelder eingesetzt werden. Es gibt noch sehr viele Unsicherheiten zum Brexit - schließlich ist dies das erste Mal, dass Artikel 50 des Vertrags von Lissabon einsetzt wird - und wenn mehr und konkretere Informationen verfügbar werden, halten wir Sie weiter auf dem Laufenden. Nachlesen können Sie die aktuellen Informationen des britischen Staats zum Thema Studiengebühren und Finanzierungsoptionen für EU Studenten bei ukcisa.org. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular rechts oder per Email an katharina@oxbridgebewerbung.de. Schottische Universitäten verlangen von EU-Bürgern keine Studiengebühren. Zudem geht das Bachelor-Studium dort 4 Jahre, was manchen Bewerbern gefällt, weil sie sich weniger Druck, mehr Tiefe oder mehr Breite im Studium erhoffen. Wie unterschiedlich sind die Studienerfahrungen in Schottland verglichen mit England tatsächlich, und ist ein Studium in Edinburgh oder an St. Andrew's University eine ernstzunehmende Alternative zu Oxbridge? 1. Studiendauer: 3 Jahre in England vs. 4 Jahre in Schottland Das Bachelorstudium in Schottland geht ein Jahr länger als in England; allerdings haben schottische Schüler traditionell ein Jahr früher angefangen zu studieren - mit 17 Jahre in Schottland, an Stelle von 18 Jahren wie in England. Deutsche Schüler, die zum Teil etwas älter sind, wenn sie das Studium beginnen, sollten sich überlegen, ob sie sich in so junger Runde wohlfühlen. 2. Studieninhalt: Tiefe in England vs Breite in Schottland Das schottische System bietet mehr Breite an, indem du mehr Fächer als in England belegst. In England hingegen fokussierst du dich von Anfang an auf das Fach, in dem du deinen Abschluss machst. Somit liegt das schottische System zwischen dem US-amerikanischen System - bei dem man sich erst nach etwa zwei Studienjahren auf ein Fach festlegt - und dem englischen System - bei dem man nur 1-3 Fächer studiert - indem man im schottischen System zwar von Anfang an einen fachlichen Fokus festlegt, aber dennoch zusätzliche Fächer nebenher belegen kann. Es ist damit fokussierter als das amerikanische System aber breiter als das Englische. 3. Abschluss: Bachelor in England und Wales vs. "Master" in Schottland
Obgleich der Abschluss am Ende eines 4-jährigen Studiums in Schottland "Master" heißt, ist dies ein "undergraduate degree" und somit dem englischen Bachelor gleich. Mit dem schottischen "undergraduate" Master kann man dann ein "graduate" Master in England studieren. 4. Studiengebühren: £9.250 pro Jahr in England vs. keine Studiengebühren in Schottland Studiengebühren in England betragen £9.250 pro Jahr (ab 2017) für einen Bachelor, lassen sich jedoch gut durch den tuition loan finanzieren. Im Gegensatz können jedoch in Schottland die niedrigeren Studiengebühren (£1.820) für EU-Bürger komplett erlassen werden. Wer also die Wahl zwischen zwei vergleichbaren Universitäten in England und Schottland hat, ist mit der zweiten finanziell besser beraten. 5. Oxbridge - vergleichbare Universitäten in Schottland? Die kurze Antwort ist: nein. Das einzigartige Tutorial-System mit weltrenommierten Professoren und hochmotivierten Studenten gibt es in der Form nicht in Schottland. St. Andrew's und Edinburgh haben zwar einen guten Ruf und sind traditionelle, gute Universitäten, aber haben in akademischer Sicht nicht nur Oxbridge sondern auch den besten Londoner Universitäten einiges aufzuholen. Unsere Position ist daher, dass ein Studium in Oxbridge jenem an schottischen Universitäten vorzuziehen ist; allerdings aus finanziellen Gründen das Studium in Schottland dem Studium an weniger herausragenden Universitäten in England vorzuziehen ist. |
AutorKatharina Kunze, Tutorin und Gründerin von Oxbridge Bewerbung, hat zwischen 2005 und 2008 an der Oxford University "Politics, Philosophy and Economics" (BA Hons) studiert.
Nach ihrem Master hat sie als Unternehmens- beraterin bei Oliver Wyman, bei The Economist und bei dem deutschen Startup mymuesli gearbeitet. Seit 2011 haben sie und ihre Mentoren bei Oxbridge Bewerbung Schüler in England, Deutschland und im Ausland bei der Bewerbung für Oxford und Cambridge University betreut. Email: kontakt@ oxbridgebewerbung.com Kategorien
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April 2017
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